Wahlarztinformation

Ich habe mich für eine Tätigkeit als Wahlärztin entschieden, um Ihnen kurze Wartezeiten und ausreichend Zeit für Gespräche, Untersuchungen und Behandlungen anbieten zu können.

Als Wahlärztin habe ich keine Verträge mit den Krankenkassen, sondern rechne direkt mit meinen Patientinnen und Patienten mittels Honorarnote ab. Einzige Ausnahme sind die Leistungen der Basis-Vorsorgeuntersuchung, die direkt mit den Krankenkassen verrechnet werden.

Nach Ihrem Termin erhalten Sie eine Honorarnote, welche Sie dann bei Ihrer Krankenkasse (und ev. Zusatzversicherung) einreichen können.
Eine Refundierung erfolgt nur für jene Leistungen, die im jeweiligen Leistungskatalog Ihrer Krankenkasse gelistet sind, komplementärmedizinische Leistungen sind derzeit nur vereinzelt und in begrenztem Umfang erstattungsfähig.

Zusatzversicherungen erstatten je nach Vertrag häufig einen weiteren Teil des Honorars, hier variieren die versicherten Leistungen je nach abgeschlossenem Vertrag.

Kosten werden generell nicht erstattet, wenn Anspruchsberechtigte im selben Abrechnungszeitraum einen Facharzt des gleichen Fachgebietes als Vertragsarzt und einen Facharzt als Wahlarzt oder zwei oder mehrere Wahlärzte des gleichen Fachgebietes in Anspruch genommen haben.

Weitere Informationen zum Thema Wahlarzt erhalten Sie von Ihrer Versicherung oder auf der Website der Ärztekammer Tirol.